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Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Jonas Starck IT-Solutions
Jonas Starck IT-SolutionsEinzelunternehmen, Inhaber: Jonas Starck
Mühlenweg 4, 4911 Tumeltsham, Österreich
Telefon: +43 681 10898118
E-Mail: starck.it.solutions@gmail.com
Website: https://www.starckitsolutions.at
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Jonas Starck, Einzelunternehmer, handelnd unter „Jonas Starck IT-Solutions“ (im Folgenden „Auftragnehmer“), und seinen Kunden über Leistungen des Auftragnehmers.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB bzw. § 1 KSchG. Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er den Vertrag als Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens abschließt. Die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) finden keine Anwendung, soweit deren Anwendbarkeit vertraglich ausgeschlossen werden kann.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen: Entwicklung von Individualsoftware, Web-Anwendungen und mobilen Apps, Entwicklung und Erstellung von Websites und Onlineshops, Backend- und Schnittstellenentwicklung (APIs), Hosting- und Domainverwaltung, IT-Consulting, Prozessautomatisierung sowie Wartungs- und Supportleistungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Anforderungsspezifikation, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind nicht geschuldet.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.
(4) Eine barrierefreie Ausgestaltung von Websites, Onlineshops, Apps und sonstigen Leistungen, insbesondere im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG), des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) und des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG), ist nicht im Leistungsumfang enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. Die Prüfung, ob seine Website, sein Onlineshop oder seine Anwendung den für ihn geltenden Barrierefreiheitsanforderungen unterliegt, obliegt dem Kunden.
§ 3 Angebote, Konzepte und Anforderungsspezifikationen
(1) Angebote und Anforderungsspezifikationen des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Konzepte, Entwürfe, Präsentationen, Prototypen und Anforderungsspezifikationen, die im Rahmen der Angebotslegung erstellt werden, bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Ohne Beauftragung dürfen sie vom Kunden weder ganz noch teilweise verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Bilder, Texte, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Videos, Musik, Logos) frei von Rechten Dritter sind bzw. er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde hält den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos.
(3) Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verschieben vereinbarte Termine angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand kann nach dem jeweils gültigen Stundensatz verrechnet werden.
§ 5 Freigabe und Abnahme
(1) Der Auftragnehmer legt dem Kunden Arbeitsergebnisse zur Freigabe vor. Der Kunde prüft diese unverzüglich und erteilt die Freigabe oder teilt konkrete Änderungswünsche mit.
(2) Erfolgt binnen 14 Tagen ab Vorlage weder eine Freigabe noch eine begründete Beanstandung, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen (Abnahmefiktion). Der Auftragnehmer weist bei Vorlage auf diese Frist hin.
(3) Die Nutzung des Arbeitsergebnisses durch den Kunden (insbesondere Produktivsetzung bzw. Live-Schaltung auf seinen Wunsch) gilt jedenfalls als Abnahme. Geringfügige Mängel, die die Nutzbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, gilt für Projektleistungen: 50 % des Auftragswerts sind bei Auftragserteilung, 50 % bei Abnahme fällig. Bei Projekten ab EUR 10.000,– netto gilt: 40 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Erreichen eines vereinbarten Meilensteins, 30 % bei Abnahme.
(3) Wiederkehrende Leistungen (Wartungs- und Hostingpakete) werden bevorzugt jährlich im Voraus verrechnet. Für wiederkehrende Beträge kann die Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart werden; der Kunde erteilt hierfür ein entsprechendes Mandat.
(4) Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB). Zusätzlich ist der Auftragnehmer berechtigt, den Pauschalbetrag gemäß § 458 UGB sowie darüber hinausgehende notwendige Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Nachfristsetzung laufende Leistungen (einschließlich Hosting und Wartung) bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen sowie die Übergabe von Zugangsdaten, Administratorrechten, Quellcode und die Veröffentlichung bzw. Live-Schaltung von Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten. Gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
(7) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unvollständiger Gesamtleistung, Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Eine Aufrechnung ist nur mit vom Auftragnehmer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
§ 7 Preisanpassung bei laufenden Leistungen
(1) Die Entgelte für laufende Leistungen (insbesondere Wartungs-, Hosting- und Betreuungspakete sowie Stundensätze) sind wertgesichert nach dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (VPI) oder einem an dessen Stelle tretenden Index. Anpassungen erfolgen höchstens einmal jährlich.
(2) Darüber hinausgehende Preisanpassungen in angemessenem Ausmaß sind zulässig, wenn sie dem Kunden mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden schriftlich (E-Mail genügt) angekündigt werden. Erhöht sich das Entgelt dadurch um mehr als 10 % gegenüber dem zuletzt gültigen Entgelt, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu, das binnen vier Wochen ab Zugang der Ankündigung schriftlich auszuüben ist.
(3) Preisanpassungen laufender Verträge erfolgen frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten ab Vertragsbeginn.
§ 8 Wartungsverträge
(1) Sofern nicht ausdrücklich ein erweitertes Wartungspaket vereinbart ist, umfasst die Wartung ausschließlich technische Sicherheitsleistungen: Sicherheitsupdates und Patches (Betriebssystem-, Framework- und Abhängigkeits-Updates), Sicherstellung der technischen Erreichbarkeit sowie Backups im vereinbarten Umfang. Inhaltliche oder funktionale Änderungen sind nicht umfasst.
(2) In erweiterten Wartungspaketen ist inhaltliche Pflege in Form eines monatlichen Kontingents an Änderungen enthalten; Anzahl, Umfang und allfällige Reaktionszeiten ergeben sich aus der Paketbeschreibung im Angebot. Als kleine Änderung gilt die Anpassung bestehender Inhalte oder Funktionen (insbesondere Texte, Bilder, Preise, Konfigurationen), als große Änderung die Erstellung einer neuen Unterseite, Ansicht oder eines neuen Abschnitts auf Basis der bestehenden Gestaltung; die erforderlichen Inhalte liefert jeweils der Kunde. Reaktionszeiten beziehen sich auf den Beginn der Bearbeitung an Werktagen und sind keine Fertigstellungsfristen. Nicht genutzte Änderungen verfallen mit Monatsende; eine Übertragung oder Rückvergütung findet nicht statt.
(3) Leistungen über das inkludierte Kontingent hinaus sind nicht Bestandteil der Wartung, insbesondere Redesigns, neue oder umfangreiche Funktionen sowie umfangreiche Struktur- oder Datenänderungen. Sie erfordern eine gesonderte Beauftragung, werden nach dem gültigen Stundensatz verrechnet oder über einen individuellen Wartungsvertrag abgedeckt.
(4) Wartungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums schriftlich gekündigt werden, sofern nicht eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Bei jährlicher Vorauszahlung erfolgt im Fall der Kündigung durch den Kunden keine anteilige Rückerstattung bereits bezahlter Zeiträume; die Leistungen werden bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums vollständig erbracht. Endet der Vertrag hingegen durch Kündigung seitens des Auftragnehmers oder durch Ausübung des Sonderkündigungsrechts gemäß § 7 Abs. 2, wird ein bereits bezahltes, noch nicht verbrauchtes Entgelt anteilig rückerstattet.
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit Zahlungen in Verzug bleibt oder trotz Aufforderung gegen § 9 Abs. 5 (rechtswidrige Inhalte) verstößt. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftragnehmer aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund erfolgt keine Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum.
§ 9 Hosting und Domains
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt das Hosting von Websites, Onlineshops und Anwendungen über Accounts des Auftragnehmers bei Drittanbietern (derzeit Hetzner). Der Auftragnehmer ist insoweit Vertragspartner des Hosting-Anbieters; der Kunde nutzt die Leistungen über den Auftragnehmer.
(2) Ungeachtet des Hostings durch den Auftragnehmer ist und bleibt der Kunde Betreiber der Website, des Onlineshops bzw. der Anwendung im rechtlichen Sinn und trägt die damit verbundene Verantwortung (siehe § 10).
(3) Der Auftragnehmer bemüht sich um hohe Verfügbarkeit, garantiert jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote (kein SLA). Für Ausfälle, Störungen oder Datenverluste, die im Verantwortungsbereich des Hosting-Anbieters liegen, sowie für Unterbrechungen infolge notwendiger oder angekündigter Wartungsarbeiten und höherer Gewalt übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung; er wird jedoch zumutbare Anstrengungen unternehmen, um Störungen beim Anbieter zu urgieren.
(4) Bei Beendigung des Hosting-Verhältnisses stellt der Auftragnehmer dem Kunden auf Wunsch die Daten (Dateien und Datenbank, z. B. als Backup-Export) gegen eine angemessene Aufwandsentschädigung nach Stundensatz zur Verfügung und wirkt an der Übertragung der Domain auf den Kunden oder einen von ihm benannten Dritten mit. § 12 Abs. 4 (Drittlizenzen) bleibt unberührt.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, auf dem bereitgestellten Speicherplatz keine Inhalte oder Daten abzulegen bzw. ablegen zu lassen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstößt. Bei Verstößen ist der Auftragnehmer nach erfolgloser Aufforderung berechtigt, die betroffenen Inhalte zu sperren; bei schwerwiegenden oder offenkundigen Rechtsverstößen auch ohne vorherige Aufforderung.
§ 10 Rechtliche Verantwortung des Kunden; keine Rechtsberatung
(1) Der Kunde ist Betreiber seiner Website, seines Onlineshops, seiner Anwendungen und seiner Social-Media-Auftritte und trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für deren Inhalte und Rechtskonformität, insbesondere hinsichtlich Impressumspflicht, Datenschutz (DSGVO), E-Commerce- und Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht, Urheber- und Kennzeichenrecht sowie produktspezifischer Vorschriften.
(2) Der Auftragnehmer stellt im vereinbarten Umfang Vorlagen und technische Umsetzungen rechtlicher Dokumente zur Verfügung (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB-Vorlagen, Widerrufsbelehrung, Cookie-Banner). Diese werden nach bestem Wissen und auf Grundlage allgemein verfügbarer Informationen erstellt. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die vollständige rechtliche Konformität im konkreten Einzelfall; die rechtliche Endabnahme obliegt dem Kunden.
(3) Softwareentwicklungs-, Marketing-, SEO- und GEO-Leistungen (Generative Engine Optimization) sind hinsichtlich wirtschaftlicher Ziele Bemühungsleistungen. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Reichweite, Nutzerzahlen, Leads, Umsätze, Conversion-Raten, Suchmaschinen-Platzierungen (Rankings) oder Sichtbarkeit, Nennung bzw. Auffindbarkeit in KI-Systemen und KI-gestützten Antwort- und Suchdiensten (z. B. Chatbots, KI-Übersichten, Answer Engines). Prognosen und Zielwerte sind unverbindliche Orientierungsgrößen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen. Dabei stellt er sicher, dass vertrauliche Informationen des Kunden nicht unzulässig offengelegt werden und Arbeitsergebnisse vor Übergabe fachlich geprüft werden.
(5) Der Kunde hält den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die aus der Verletzung der in diesem Paragraphen geregelten Pflichten des Kunden resultieren.
§ 11 Zugangsdaten, Passwörter und Auftragsverarbeitung
(1) Vom Kunden überlassene Zugangsdaten (z. B. Website-, Shop-, App- und Social-Media-Zugänge) werden vom Auftragnehmer nach dem Stand der Technik in einem verschlüsselten Passwort-Manager gespeichert und vertraulich behandelt. Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus dem Verlust oder der Kompromittierung von Zugangsdaten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, deren Verantwortlicher der Kunde ist (z. B. Kundendaten in Shop-, App- oder CMS-Systemen), schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Im Hinblick auf den Datenschutz gehen die Regelungen dieser Vereinbarung diesen AGB vor.
(3) Nach Vertragsende werden überlassene Zugangsdaten gelöscht bzw. dem Kunden zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Dem Kunden wird empfohlen, Passwörter nach Vertragsende zu ändern.
§ 12 Nutzungsrechte, Eigentum und Drittlizenzen
(1) Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts erhält der Kunde das nicht ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse für die vereinbarten Zwecke zu nutzen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.
(2) Quellcode, Rohdaten, offene Projektdateien und Quellmaterial (z. B. offene Designdateien, Repositorys) sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Herausgabe interner Entwicklungsumgebungen, Build-Prozesse, Werkzeuge und interner Dokumentationen ist nicht geschuldet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von ihm entwickelte allgemeine Komponenten, Bibliotheken, Code-Bausteine und Know-how auch für andere Kunden zu verwenden, soweit dadurch keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
(3) Auf Open-Source-Software finden die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen Anwendung.
(4) Kommerzielle Themes, Plugins, Bibliotheken und sonstige Drittsoftware werden, sofern nicht anders vereinbart, über Lizenzen des Auftragnehmers bereitgestellt. Diese Lizenzen verbleiben beim Auftragnehmer und sind nicht übertragbar. Bei Beendigung der Zusammenarbeit (insbesondere bei Übernahme der Website oder Anwendung durch den Kunden oder einen Dritten) hat der Kunde für den weiteren Bezug von Updates und Support eigene Lizenzen zu erwerben. Der Auftragnehmer weist den Kunden auf die betroffenen Produkte hin.
(5) Der Kunde kann seine Website, seinen Onlineshop bzw. seine Anwendung bei Beendigung der Zusammenarbeit mitnehmen (Datenübergabe gemäß § 9 Abs. 4). Die installierten Softwarestände verbleiben dabei auf dem System; Abs. 4 gilt hinsichtlich künftiger Updates lizenzpflichtiger Komponenten.
§ 13 Referenzrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden und die für ihn erbrachten Leistungen als Referenz zu nennen und dafür in angemessenem Umfang Abbildungen der Arbeitsergebnisse (z. B. Screenshots, Case Studies) zu verwenden, auch online. Der Kunde kann dem jederzeit schriftlich widersprechen; der Auftragnehmer wird die Referenz dann binnen angemessener Frist entfernen. Case Studies mit konkreten Kennzahlen werden nur mit gesonderter Freigabe des Kunden veröffentlicht.
§ 14 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für Unternehmergeschäfte mit folgenden Maßgaben: Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe bzw. Abnahme. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB sowie eine über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgehende Aktualisierungspflicht (§ 7 VGG) werden ausgeschlossen. Der Kunde hat Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und Mängel binnen 14 Tagen ab Übergabe bzw. Abnahme schriftlich und konkret zu rügen (§ 377 UGB); andernfalls gelten die Leistungen als genehmigt.
(2) Der Auftragnehmer ist zunächst berechtigt, gerügte Mängel binnen angemessener Frist durch Verbesserung oder Nachtrag zu beheben. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Verbesserung stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.
(3) Keine Mängel sind insbesondere: Beeinträchtigungen durch nachträgliche Eingriffe des Kunden oder Dritter, durch nicht vom Auftragnehmer durchgeführte Updates, durch Änderungen der Plattformen, Betriebssysteme, App-Stores und Browser nach Abnahme sowie Abweichungen, die auf vom Kunden freigegebene Vorlagen zurückgehen.
§ 15 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — außer bei Personenschäden — ausgeschlossen.
(2) Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des jeweiligen Auftrags begrenzt, bei laufenden Leistungen mit dem Netto-Jahresentgelt der betroffenen Leistung. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, krass grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur, wenn er vertraglich zur Datensicherung verpflichtet war und diese Pflicht schuldhaft verletzt hat; die Haftung ist mit dem Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Schadenersatzansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
§ 16 Termine, Stornierung
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. § 4 Abs. 3 (Verschiebung bei mangelnder Mitwirkung) bleibt unberührt.
(2) Storniert der Kunde einen erteilten Auftrag ohne wichtigen Grund, sind bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene Aufwände und Fremdkosten zu vergüten; zusätzlich kann der Auftragnehmer eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswerts verrechnen. Geleistete Anzahlungen werden hierauf angerechnet und insoweit einbehalten.
(3) Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Plattform-Infrastruktur sowie sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers entbinden den Auftragnehmer für deren Dauer von der Leistungspflicht und berechtigen ihn zur angemessenen Neufestsetzung vereinbarter Termine. Eine Vertragsverletzung liegt insoweit nicht vor.
§ 17 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sowie rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
(2) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand dieser AGB: August 2026